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Rechtliches

Erbschaft, Erbfolge, Steuern und Freibeträge – Ein Überblick

Neben dem Verlust eines geliebten Menschen und der damit verbundenen Organisation der Beisetzung kommen schnell auch rechtliche Fragen auf, spätestens wenn es um die Erbschaft geht. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die Erbschaft, die Letztwillige Verfügung, die gesetzliche Erbfolge, Steuern und Freibeträge geben.

Letztwillige Verfügung

Jeder Mensch hat das Recht, innerhalb eines bestimmten Rahmens den Ort, die Form und den Ablauf seiner Beerdigung zu bestimmen. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Wunsch schriftlich festgehalten wird.

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Letztwillige Verfügung

Jeder Mensch hat das Recht, innerhalb eines bestimmten Rahmens den Ort, die Form und den Ablauf seiner Beerdigung zu bestimmen. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Wunsch schriftlich festgehalten wird.

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Erbschaftssteuer – Schenkungssteuer

Nach dem Tode eines Menschen geht dessen Vermögen – der so genannte Nachlass oder die Erbschaft – vom Erblasser auf die Erben über. Dieser Vermögensübergang von Todes wegen unterliegt der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

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Erbschaftssteuer – Schenkungssteuer

Nach dem Tode eines Menschen geht dessen Vermögen – der so genannte Nachlass oder die Erbschaft – vom Erblasser auf die Erben über. Dieser Vermögensübergang von Todes wegen unterliegt der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

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Gesetzliche Erbfolge

Hat der Verstorbene (Erblasser) kein Testament hinterlassen und zu Lebzeiten auch keinen Erbvertrag abgeschlossen, gilt die sog. gesetzliche Erbfolge.

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Gesetzliche Erbfolge

Hat der Verstorbene (Erblasser) kein Testament hinterlassen und zu Lebzeiten auch keinen Erbvertrag abgeschlossen, gilt die sog. gesetzliche Erbfolge.

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Corona Information

Aufgrund der aktuellen Situation durch das Coronavirus kommt es in allen Lebensbereichen zu verschiedenen Einschränkungen.
In unseren Vorsorge- und Beratungsgesprächen befolgen wir die momentan üblichen Sicherheitsvorkehrungen, um allen Beteiligten einen größtmöglichen Schutz zu bieten.
Bei der Planung von Trauerfeiern und Verabschiedungen müssen die aktuellen Richtlinien der verschiedenen Länder, Kommunen und Friedhöfe beachtet werden. Dies hat meist Einschränkungen in der Personenzahl und der Nutzung der jeweiligen Räumlichkeiten zu bedeuten.

Bei Fragen und sonstigen Anliegen rufen Sie uns gerne an, oder schreiben uns eine E-Mail.

Vielen Dank

Dorette Eggerstedt